Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem die fachliche Beratung in Behördenangelegenheiten, die Erstellung von Einreich- und Überprüfungsprojekten, die Teilnahme an Besprechungen, Verhandlungen und Bürgerbeteiligungsverfahren, die fachliche Unterstützung bei Einsprüchen gegen Ihr Vorhaben, bzw. die Beratung oder Beeinspruchung bei Nachteilen für Sie durch Vorhaben Dritter.
Unsere Leistungen
- Unterstützung in Genehmigungsverfahren, z.B. Wasserrechtliche Bewilligungen, Indirekteinleiterverfahren, Betriebsanlagengenehmigungen, Baugenehmigungen, Naturschutzrechtliche Bewilligungen, Wiederverleihungsverfahren
- Beratung und Vertretung Ihrer Interessen in Behördenverfahren Dritter, z.B. eines Nachbarn
- Betriebsanlagencoaching / Erstellung von Projekten für die verschiedenen Genehmigungsverfahren
- Verfahrenscoaching
- Tätigkeit als Nichtamtlicher Sachverständiger in Behördenverfahren
- Anlagenüberprüfungen, z.B. nach §82b GewO oder § 134 WRG
- Erstellung von VEXAT-Dokumenten und Lagerkonzepten
- Beiziehung oder Vermittlung weiterer Fachplaner, z.B. für Schallschutzgutachten oder Ausbreitungsberechnungen
Betriebsanlagencoach – Verfahrenscoach
Insbesondere in Gewerbeverfahren müssen mehrere Genehmigungen wie Baurechts-, Wasserrechts- und Betriebsanlagenverfahren parallel beantragt und abgewickelt werden.
Der Betriebsanlagencoach/Verfahrenscoach sorgt für die Koordination der verschiedenen Verfahren und Behörden um Ihre Genehmigungen schnell und optimal abzuwickeln. Er kann die dafür erforderlichen Projekte oder Teile dieser Projekte auch selbst erstellen.
Die BAUMANN Ingenieur-Consulting GmbH ist in die Liste der Betriebsanlagencoaches bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich eingetragen.
Nichtamtlicher Sachverständiger
Das Verfahrensrecht bietet die Möglichkeit des Einsatzes nichtamtlicher Sachverständiger. Diese werden von der Behörde bestellt, wenn der Behörde keine eigenen Amtssachverständigen für das Fachgebiet zur Verfügung stehen.
Der Antragsteller hat jedoch auch selbst die Möglichkeit einen nichtamtlichen Sachverständigen zu beantragen, z.B. um die Verfahrensdauer zu beschleunigen. Hier handelt es sich um eine Kann-Bestimmung, d.h. die Entscheidung liegt bei der Behörde.
Für Gewerbeverfahren nach Gewerbeordnung hat der Antragsteller das Recht einen Nichtamtlichen Sachverständfigen zu beantragen (in diesem Fall MUSS die Behörde einen Nichtamtlichen Sachverständigen einsetzen, d.h. es ist keine Wahlfreiheit der Behörde, wie in anderen Behördenverfahren).
Voraussetzung:
Der Antrag erfolgt gleichzeitig mit der Übermittlung der Projektunterlagen und dem Antrag auf gewerbebehördliche Genehmigung / Betriebsanlagengenhmigung
und der Antragsteller muss das gewünschte Fachgebiet, z.B. Schallschutz, angeben.
Die BAUMANN Ingenieur-Consulting GmbH ist bei der Wirtsachaftskammer Oberösterreich in die Liste der Nichtamtlichen Sachverständigen eingetragen. Diese Liste wird von den Behörden für die Auswahl geeigneter Nichtamtlicher Sachverständiger herangezogen.
Erfahrung zählt!
Neben der Absolvierung der Ziviltechniker- und Baumeisterprüfung hat der Geschäftsführer von BAUMANN Ingenieur-Consulting GmbH auch die Prüfung für den höheren technischen Baudienst und den höheren technischen Dienst beim Amt der o.ö. Landesregierung (sog. Beamten-Dienstprüfung) absolviert. In dieser Prüfung wird besonderer Wert auf die Kenntnis und Anwendung von Gesetzen und Verordnungen gelegt. Im Frühjahr 2015 wurde außerdem der Kurs „Bauanwalt“ erfolgreich absolviert.
In seiner 16-jährigen Tätigkeit als Amtssachverständiger der Stadt Wels, davon 12 Jahre als Leiter einer Fachdienststelle, hat er umfangreiche Erfahrungen in der Abwicklung von Behördenverfahren im Bau-, Wasser und Gewerberecht gesammelt.
Neben den guten Kontakten zu vielen Behördenvertretern und Amtssachverständigen berücksichtigt er daher nicht nur die fachliche Komponente der Planung, sondern weiß, worauf es der Behörde im Genehmigungsverfahren ankommt. Das spart viel Zeit und nicht zuletzt auch das Geld unserer Kunden.